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   OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2016 - 1 L 105/16   

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https://dejure.org/2016,38208
OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2016 - 1 L 105/16 (https://dejure.org/2016,38208)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.09.2016 - 1 L 105/16 (https://dejure.org/2016,38208)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. September 2016 - 1 L 105/16 (https://dejure.org/2016,38208)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSA-UrlVO § 3 IV vom 25.11.2014
    Berechnung : Erholungsurlaub; Schichtarbeit; Berechnung des Erholungsurlaubs; Berechnung des Erholungsurlaubs bei Arbeit im Schichtsystem

  • rechtsportal.de

    Berechnung des Erholungsurlaubs eines Beamten bei Verteilung der Arbeit im Schichtsystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechnung des Erholungsurlaubs eines Beamten bei Verteilung der Arbeit im Schichtsystem

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 158
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09

    Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2016 - 1 L 105/16
    Dabei ist gesondert je nach unterschiedlicher Arbeitspflicht und deren Verteilung die Anzahl der Urlaubstage zu ermitteln, die zur gleichen Dauer eines zusammenhängenden gleichwertigen Urlaubs nötig ist (vgl. zum Tarifrecht BAG, Urteil vom 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 -, juris Rn. 23).

    Ist die regelmäßige Arbeitszeit nicht auf eine Kalenderwoche verteilt, muss für die Umrechnung eines nach Arbeitstagen bemessenen Urlaubs auf den längeren Zeitabschnitt abgestellt werden, in dem die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt erreicht ist (vgl. BAG, Urteile vom 15. März 2011, a. a. O. Rn. 24, und vom 19. Januar 2016 - 9 AZR 608/14 -, juris Rn. 14).

    Für die Berechnung ist der repräsentative Zeitabschnitt heranzuziehen, in dem die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt erreicht wird (vgl. BAG, Urteil vom 15. März 2011, a. a. O. Rn. 25).

    Das wird erreicht, wenn jahresbezogen die für den Beamten mit abweichender Arbeitszeit maßgebliche Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht mit der Anzahl der in der Fünftagewoche geltenden Anzahl der Arbeitstage zueinander ins Verhältnis gesetzt wird (vgl. BAG, Urteil vom 15. März 2011, a. a. O.).

    Freischichttage sind keine Arbeitstage, sondern Wochentage, an denen der Arbeitnehmer wegen der Verteilung der Arbeitszeit auf Arbeitsschichten nicht zur Arbeit verpflichtet ist; sie verringern rechnerisch die Anzahl der in einem Jahr möglichen Tage mit Arbeitspflicht (vgl. BAG, Urteil vom 15. März 2011, a. a. O. Rn. 32).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2016 - 1 L 105/16
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2016 - 1 L 105/16
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33).
  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 608/14

    Berechnung des Urlaubsanspruchs im Geltungsbereich des TVöD-V aF bei zwei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2016 - 1 L 105/16
    Ist die regelmäßige Arbeitszeit nicht auf eine Kalenderwoche verteilt, muss für die Umrechnung eines nach Arbeitstagen bemessenen Urlaubs auf den längeren Zeitabschnitt abgestellt werden, in dem die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt erreicht ist (vgl. BAG, Urteile vom 15. März 2011, a. a. O. Rn. 24, und vom 19. Januar 2016 - 9 AZR 608/14 -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2016 - 1 L 105/16
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und unter anderem konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2011 - 1 L 164/11

    Gewährung von Sonderurlaub gemäß § 90 Abs. 4 BBG für die Teilnahme an einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2016 - 1 L 105/16
    Eine monetäre Bewertung des Klagebegehrens gemäß § 52 Abs. 1 GKG scheidet nach der Senatsrechtsprechung aus (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 24. Mai 2007 - 1 O 87/07 -, BA S. 2, und vom 20. Dezember 2011 - 1 L 164/11 -, juris Rn. 10, jew. m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2014 - 1 L 75/13

    Therapietandem mit Elektrohilfsmotor

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2016 - 1 L 105/16
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 28. April 2014 - 1 L 75/13 -, juris Rn. 39 m. w. N.).
  • VG Gelsenkirchen, 19.12.2011 - 12 K 5204/10

    Feuerwehrbeamter, Schichtdienst, Erholungsurlaub, Dienstbefreiung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2016 - 1 L 105/16
    Soweit der Kläger auf das (klageabweisende) Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 19. Dezember 2011 - 12 K 5204/10 - (juris) und den nachfolgenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 3. Februar 2014 - 6 A 127/12 - (juris) über die Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung verweist, sind diese Entscheidungen zu anderem Landesrecht ergangen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - 1 L 137/10

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell; Streitwert bei Streitigkeiten über

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2016 - 1 L 105/16
    Der Kläger hält für rechtsgrundsätzlich bedeutsam die Frage, "ob bei der Ermittlung des Urlaubsanspruchs bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf weniger als fünf Tage allein auf die sich aus dem regelmäßigen Schichtrhythmus ergebende Verteilung der Arbeitszeit abzustellen ist oder ob darüber hinaus Freistellungsansprüche aus anderen Gründen außerhalb des regelmäßigen Dienstplanes urlaubsmindernd zu berücksichtigen sind." Diese Frage rechtfertigt die Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung schon deshalb nicht, weil sie - soweit sie sich nicht auf ausgelaufenes und mangels gegenteiliger Darlegungen bereits aus diesem Grund nicht (mehr) klärungsbedürftiges Recht bezieht (vgl. hierzu OVG LSA, Beschlüsse vom 25. November 2010 - 1 L 137/10 -, juris Rn. 22, und vom 17. Januar 2012 - 1 L 6/12 -, juris Rn. 27) und soweit sie sich in einem Berufungsverfahren stellen würde - aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung, insbesondere anhand des Normzwecks, ohne Weiteres dahin zu beantworten ist, dass sich die Dauer des Erholungsurlaubs in einem Fall wie dem vorliegenden, der dadurch gekennzeichnet ist, dass den betreffenden Beamten im Hinblick auf die unionsrechtlich zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nach dienstlichen Erfordernissen ungleichmäßig Freischichttage gewährt werden, nicht (allein) nach dem "regelmäßigen Schichtrhythmus" (hier einer Zeitspanne von drei Wochen mit sieben Arbeitsschichten zu je 24 Stunden - sog. Bremer Modell -) bemisst.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2014 - 6 A 127/12

    Berechnung des Urlaubs eines Feuerwehrbeamten beim Abweichen von der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2016 - 1 L 105/16
    Soweit der Kläger auf das (klageabweisende) Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 19. Dezember 2011 - 12 K 5204/10 - (juris) und den nachfolgenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 3. Februar 2014 - 6 A 127/12 - (juris) über die Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung verweist, sind diese Entscheidungen zu anderem Landesrecht ergangen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2016 - 1 L 135/14

    Kostenübernahme durch die Heilfürsorge für implantologische Behandlung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - 1 L 6/12

    Zum Schadensersatz aufgrund Nicht-Beförderung

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